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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 7 AS 80/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,123974
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 7 AS 80/12 B ER (https://dejure.org/2012,123974)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.05.2012 - L 7 AS 80/12 B ER (https://dejure.org/2012,123974)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - L 7 AS 80/12 B ER (https://dejure.org/2012,123974)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 202/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatzbeschaffung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 7 AS 80/12
    Der Anspruch auf Erstausstattungen des § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II ist - entsprechend den anderen Leistungen des SGB II - bedarfsbezogen zu verstehen (BSG, Urteil vom 27. September 2011, Az. B 4 AS 202/10 R- SozR 4-4200 § 23 Nr. 13).

    Entscheidend ist, ob entweder erstmals ein Bedarf entsteht (BSG Urteil vom 19. September 2008, Az. B 14 AS 64/07 R -SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, RdNr 19) oder ob - in Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der aus der Regelleistung zu bestreiten ist - ein erneuter Bedarfsanfall vorliegt, der Hilfebedürftige also nachweist, dass er - regelmäßig im Zusammenhang mit besonderen Ereignissen - über die nunmehr notwendigen Ausstattungsgegenstände bisher nicht oder nicht mehr verfügt (BSG, Urteil vom 27. September 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 7 AS 80/12
    Dabei sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az. 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 7 AS 80/12
    Entscheidend ist, ob entweder erstmals ein Bedarf entsteht (BSG Urteil vom 19. September 2008, Az. B 14 AS 64/07 R -SozR 4-4200 § 23 Nr. 2, RdNr 19) oder ob - in Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der aus der Regelleistung zu bestreiten ist - ein erneuter Bedarfsanfall vorliegt, der Hilfebedürftige also nachweist, dass er - regelmäßig im Zusammenhang mit besonderen Ereignissen - über die nunmehr notwendigen Ausstattungsgegenstände bisher nicht oder nicht mehr verfügt (BSG, Urteil vom 27. September 2011, a.a.O.).
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